Versicherte und Arbeitgeber müssen ab 2009 15,5 Prozent für den Gesundheitsfond aufwenden. 14,6 Prozent werden zwischen Arbeitgeber und Versichertem aufgeteilt, 0,9 Prozent muss der Arbeitnehmer alleine aufbringen
Sollte die Krankenkasse mit dem Geld aus dem Gesundheitsfond nicht auskommen, so darf sie einen Zusatzbeitrag erheben. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht daran, der Versicherte muss ihn alleine aufbringen.
Die Beitragssätze der Krankenkassen können sich stark unterscheiden. Es sind Unterschiede bis zu 1,9 Prozent in der Krankenversicherung möglich. Vergleichen lohnt sich also.